Die flexible Hundeschule mit HuDoLogy - YOU DO! by Sabine Zoglauer
anno 2005 - Training, Beratung, Coaching und Mentoring

Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz
Mitglied im VDH (Verband für das deutsche Hundewesen) und F.C.I. (Fédération Cynologique Internationale)
Sachkundenachweise NHundG und LHundG NRW sowie HF-Sachkundenachweis BH/VT und BHA und
Sachkundenachweis CfBrH

Impressum, AGB´s und
Haftungsausschluss

Impressum

Die flexible Hundeschule
Sabine Zoglauer
Schützenstraße 50
49201 Dissen aTW.
Tel.: (01 52) 34 25 02 79
sabine.zoglauer(@)gmx.de
USt.-IdNr.: DE241895744

zuständiges Veterinäramt: Landkreis Osnabrück
genehmigt nach §11 Abs.1 Nr. 8 Buchstabe f TSchG

 

Haftungsausschluss

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Urheberrecht
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Quelle: eRecht24

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Hundeschul-Betrieb

 

§ 1 Angebote

Alle Angebote der Hundeschule sind freibleibend, die Preise verstehen sich incl. der gesetzl. MwSt. und können jederzeit angepasst werden. Die Inhalte der durch die Hundeschule angebotenen einzelnen Gruppen, Kurse, Seminare, Workshops und sonstige können von der entsprechenden Ausschreibung bzw. von dem entsprechenden Angebot abweichen - je nach Umwelteinflüssen oder Einflüssen persönlicher Natur. Angebote der Hundeschule gelten auch in mündlicher Form. Angebote der Hundeschule in schriftlicher Form sind auf Werbungen, auf der Homepage www.die-flexible-hundeschule.de oder durch Aushänge einzusehen.

Für alle Angebote der Hundeschule gilt: die Teilnehmerzahl ist begrenzt, ausgenommen hiervon sind wöchentliche Gruppenangebote. Die Hundeschule kann keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass der Angebotsnehmer an entsprechenden Angeboten teilnehmen kann oder gar ein Vertragsabschluss zustande kommt.

Es gilt immer die aktuell vorliegende Einverständniserklärung nebst Daten – Aufnahmebogen.

§ 2 Vertragsabschluss

1. bei Angeboten der Hundeschule ohne begrenzte Teilnehmerzahl

Die Aufnahme an der Hundeschule erfolgt im Einzelfall je nach Absprache ohne gesonderte Auftragsbestätigung. Die Hundeschule behält sich zu jeder Zeit vor, eine Aufnahme - auch ohne Angabe von Gründen - zu verweigern. Dieses berechtigt den Angebotsnehmer zu keiner Zeit zu Ersatzansprüchen oder Aufwandsentschädigungen jeglicher Art. Jederzeit ist es der Hundeschule möglich, die Teilnehmer in anderen Gruppen unterzubringen, wenn dieses die Hundeschule als sinnvoll erachtet. Der Vertrag gilt als zustande gekommen, sobald die Hundeschule dem Angebotsnehmer die Möglichkeit gibt, bei den einzelnen Gruppen, Gruppenausflügen etc. teilzunehmen. Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Angebotsnehmer, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben, und dass er diese in vollem Umfang anerkennt und akzeptiert. Die Einverständniserklärung sowie der Daten – Aufnahmebogen gilt als Grundlage.

2. bei Angeboten der Hundeschule mit begrenzter Teilnehmerzahl

Anmeldungen für Angebote der Hundeschule mit begrenzter Teilnehmerzahl sind bindend für den Angebotsnehmer. Die Entscheidung zur Teilnahme obliegt der Hundeschule. Für alle Angebote der Hundeschule mit begrenzter Teilnehmerzahl gilt: die Aufnahme erfolgt nach Eingang der einzelnen Anmeldungen. Der Vertrag gilt als zustande gekommen, sobald die Hundeschule dem Angebotsnehmer die Möglichkeit gibt, bei diesen Veranstaltungen teilzunehmen. Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Angebotsnehmer, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben, und dass er diese in vollem Umfang anerkennt und akzeptiert. Die Einverständniserklärung sowie der Daten – Aufnahmebogen gilt als Grundlage.
 

§ 3 Bezahlung

Gebühren für Gruppen und gruppenübergreifende bzw. gruppeninterne zusätzliche Veranstaltungen jeglicher Art, die nach Stunden abgerechnet werden, sind am Veranstaltungstag rein netto in bar zahlbar. Die Hundeschule behält sich vor, Vorauskasserechnungen zu stellen.
Die monatlichen Gebühren für die wöchentlichen Gruppenstunden sind jeweils monatlich im voraus spätestens bis zum 3. Werktag eines jeden Monats zu leisten - per Bankeinzug mit 2 % Nachlass, in bar rein netto oder per Überweisung rein netto auf das Konto bei der KSK Melle, Kto.-Inh.: Sabine Zoglauer, IBAN: DE41 2655 2286 0000 8498 77, BIC: NOLADE21MEL.

Grundsätzlich sind Gebühren für Kurse, Seminare, Events, workshop und sonstige Sonderveranstaltungen etc. sofort per Überweisung rein netto zahlbar nach Eingang der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 2 Wochen vor Beginn dieser Veranstaltungen. Sind Zahlungen in monatlichen Raten möglich und mündlich abgesprochen, wird diese Zahlungsweise gesondert auf der entsprechenden Auftragsbestätigung vermerkt. Grundsätzlich sind diese rein netto zahlbar, die Fälligkeit ist der entsprechenden Auftragsbestätigung oder Ausschreibung zu entnehmen.

Bei Bezahlung per Bankeinzug gilt grundsätzlich: der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das zu belastende Konto über ausreichende Deckung verfügt. Etwaige Rückbuchungskosten - egal aus welchem Grunde - sind vom Teilnehmer zu tragen (derzeit Euro 5,00).

Für die Gebühren gilt immer die aktuelle Vereinbarung zur Zahlung des monatlichen Teilnehmerbeitrages.

§ 4 Rücktrittsrecht

1. bei Angeboten der Hundeschule ohne begrenzte Teilnehmerzahl

Sowohl der Teilnehmer als auch die Hundeschule können jederzeit vom Rücktrittsrecht des Vertrages Gebrauch machen. Dieses kann seitens des Teilnehmers mündlich, schriftlich oder stillschweigend erfolgen. Eine Angabe von Rücktrittsgründen ist nicht erforderlich. Die Hundeschule kann jederzeit - auch während einer Veranstaltung - ohne Angabe von Gründen vom Rücktrittsrecht des Vertrages Gebrauch machen. Dieses kann seitens der Hundeschule mündlich oder schriftlich erfolgen.

Beiträge, die bereits im voraus geleistet wurden, werden nicht zurückerstattet - auch nicht anteilig.

2. bei Angeboten der Hundeschule mit begrenzter Teilnehmerzahl

Die Hundeschule kann jederzeit - auch während einer Veranstaltung - ohne Angabe von Gründen vom Rücktrittsrecht des Vertrages Gebrauch machen. Der Rücktritt kann in jeglicher Form und zu jeglicher Zeit erfolgen. Evtl. bereits geleistete Zahlungen durch den Teilnehmer werden von der Hundeschule nicht zurückerstattet. Geltendmachen von Stornierungskosten seitens des Teilnehmers sind zu keiner Zeit möglich. Auch besteht hierbei zu keiner Zeit die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche oder sonstige Entschädigungen gegen die Hundeschule - in jeglicher Form - geltend machen zu können. Desweiteren bleiben etwaige Terminänderungen sowie Änderungen der Lehrgangsleitung und des Veranstaltungsortes (bis 20 km) der Hundeschule vorbehalten und berechtigen nicht zum Rücktrittsrecht seitens des Teilnehmers.

Sollte der Grund für den evtl. Gebrauch des Rücktrittsrechtes seitens der Hundeschule durch das Ausfallen eines angebotenen Kurses etc. gegeben sein, ist die Hundeschule nicht verpflichtet, einen Alternativtermin oder ein Alternativangebot zu benennen.

Der Teilnehmer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Rücktrittsrecht des Vertrages Gebrauch machen. Zur Feststellung des Rücktrittsdatums hat der Rücktritt in jedem Falle schriftlich zu erfolgen. Hierbei gilt das Datum des Eingangs des entsprechenden Rücktrittsschreibens bei:

Die flexible Hundeschule, Inh.: Sabine Zoglauer, Schützenstraße 50, 49201 Dissen aTW.

Bei Gebrauchmachen des Rücktrittsrechtes seitens des Teilnehmers ist die Hundeschule berechtigt, Stornierungskosten zu berechnen. Diese sind zahlbar per Überweisung oder in bar und sind sofort nach Rechnungsstellung rein netto zahlbar. Die Höhe der Stornierungskosten setzt sich wie folgt zusammen:

Bei Rücktritt bis 3 Wochen vor Kursbeginn:

10 % des Brutto-Teilnahmebetrages

Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Kursbeginn:

15 % des Brutto-Teilnahmebetrages

Bei Rücktritt bis 1 Woche vor Kursbeginn:

20 % des Brutto-Teilnahmebetrages

Bei Rücktritt bis 6 Tage vor Kursbeginn:

50 % des Brutto-Teilnahmebetrages

Sollte der Teilnehmer nicht zum Kurs erscheinen, wird der geleistete Teilnahmebetrag nicht zurückerstattet, auch nicht antlg. Alle Gebühren zum Rücktrittsrecht sind zahlbar rein netto sofort nach Rechnungsstellung.


§ 5 Ausschluss von Teilnehmern

Die Hundeschule behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, Teilnehmer von den einzelnen Angeboten der Hundeschule auszuschließen, auch unbegründet. Dem Ausschluss hat der Teilnehmer umgehend Sorge zu tragen.

§ 6 Haftungsausschluss

Seitens der Hundeschule:

Die Hundeschule ist lediglich für Schäden haftbar, die diese vorsätzlich und grob fahrlässig zu verschulden hat. Die Höhe des Schadensfalles richtet sich je nach Umfang der einzelnen Beschädigungen, höchstens jedoch bis zu der Höhe, die seitens der Betriebs-Haftpflichtversicherung anerkannt ist. Zur Begleichung von Sachschäden bleibt der Hundeschule unbenommen für diese beschädigte Sache einen entsprechenden Ersatz zu sorgen, der die Schadenshöhe abdeckt. Es besteht Haftungsausschluss für jegliche durchgeführte Vertragsbestandteile seitens der Hundeschule.

Seitens des Teilnehmers:

Die Teilnehmer haften für jegliche Schäden, die sie oder ihr/e Tier/e herbeigeführt haben in vollem Umfang, sowohl bei Personen- als auch Sachschäden. Ersatzlieferungen für beschädigtes Eigentum der Hundeschule erfolgen durch die Hundeschule - mit entsprechender Rechnungsstellung. Der darauf angegebene Rechnungsbetrag ist sofort rein netto nach Rechnungsstellung fällig. Für alle anderen Schäden gilt: der Schadensverursacher kommt in voller Höhe für jegliche Schäden umgehend auf. Durch das Akzeptieren und von der In-Kenntnis-Setzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt jeder Teilnehmer, dass eine Privathaftpflicht besteht, und im Falle von der Haltung eines / mehrerer Hunde/s eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sollte dies nicht mehr gegeben sein – aus welchen Gründen auch immer – ist dies der Hundeschule unverzüglich mitzuteilen. Eltern haften für ihre Kinder, auch dann wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind - aus welchen Gründen auch immer.


§ 7 Impfungen, Gesundheit und LHundG:

Durch das Akzeptieren und von der In-Kenntnis-Setzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt jeder Teilnehmer, dass der Impfschutz für seine/n Hund/e, der/die an Aktivitäten der Hundeschule teilnimmt/teilnehmen, gegeben ist. Hierfür hat jeder Teilnehmer selber Sorge zu tragen, sowie auch für das Weiterführen des Impfschutzes (gem. Einverständniserklärung). Sollte das Weiterführen – aus welchen Gründen auch immer – nicht gegeben sein, so ist dies der Hundeschule unverzüglich und noch vor der nächsten Teilnahme schriftlich mitzuteilen. Für alle Veranstaltungen und Angebote der Hundeschule gilt, dass es sich hierbei nur um welche für physisch und psychisch gesunde Hunde handelt. Zudem hat jeder Teilnehmer die steuerliche Anmeldung seines/r Hunde/s eigenständig vorzunehmen und der entsprechenden Behörde den erforderlichen Sachkundenachweis vorzulegen.

Noch vor Aufnahme hat jeder Teilnehmer dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier kurz vorher auf Endoparasiten behandelt wurde. Die weitere Behandlung ist nach Rücksprache mit dem Haustierarzt lückenlos und eigenständig fortlaufend weiter zu führen.

Den gesetzlichen, behördlichen, gemeinde- und/oder bundesweiten Bestimmungen ist Folge zu leisten. Hierzu gehört z. B. auch, dass sich jeder Teilnehmer eigenverantwortlich selber über eine etwaige Leinenpflicht informiert und der Umsetzung zu jeder Zeit Sorge trägt. Evtl. entstandene Bußgelder sind durch den Teilnehmer selber zu begleichen.

Läufigkeiten Hündinnen: die Teilnahme ist in unseren Gruppen erlaubt, die Läufigkeit muss zwingend vorher mitgeteilt werden. Bei Sonderveranstaltungen ist es Einzelfallentscheidung, Info kommt mit Mitteilung. Bei unseren social walks sind läufige Hündinnen einmal leider nicht erlaubt!


§ 8 Garantieleistungen

Garantieleistungen in jeglicher Art und in jeglicher Form werden zu keiner Zeit seitens der Hundeschule geleistet. Die Arbeit erfolgt mit und an individuellen Lebewesen, dementsprechend bestehen zu keiner Zeit Garantieansprüche jeglicher Art seitens der Teilnehmer.


§ 9 Datenschutz

Teilweise werden Fotos oder Tonband-/Videoaufnahmen seitens der Hundeschule oder aber auch seitens der Teilnehmer gemacht. Sollte ein Teilnehmer der Veröffentlichung in jeglicher Form nicht zustimmen, ist dieses schriftlich zu vermerken. Ansonsten sind diese Fotos und Aufnahmen für jegliche Verwendung freigegeben. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass persönliche Daten archiviert und gespeichert werden, die Weitergabe an Dritte erfolgt nur nach vorheriger Absprache im gegenseitigen Einvernehmen, mit Ausnahme des Tierbestandsbuches. Auf Verlangen ist die Hundeschule verpflichtet, dieses Behörden zur Einsicht auszuhändigen. Das Tierbestandsbuch wird auf Basis der Einverständniserklärung und des Daten – Aufnahmebogens geführt. Die Hundeschule wird amtstierärztlich überwacht.

§ 10 Grundlage gesetzlicher Bestimmungen

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde das HGB zu Grunde gelegt. Sollte eine Klausel nicht wirksam sein, bleiben alle anderen Paragraphen oder Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt.

Stand: Dezember 2022

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