Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hundeschul-Betrieb
§
1 Angebote
Alle
Angebote der Hundeschule sind freibleibend, die Preise verstehen sich
incl. der gesetzl. MwSt. und können jederzeit angepasst werden. Die
Inhalte der durch die Hundeschule angebotenen einzelnen Gruppen,
Kurse, Seminare, Workshops und sonstige können von der
entsprechenden Ausschreibung bzw. von dem entsprechenden Angebot
abweichen - je nach Umwelteinflüssen oder Einflüssen persönlicher
Natur. Angebote der Hundeschule gelten auch in mündlicher Form.
Angebote der Hundeschule in schriftlicher Form sind auf Werbungen,
auf der Homepage www.die-flexible-hundeschule.de oder durch Aushänge
einzusehen.
Für
alle Angebote der Hundeschule gilt: die Teilnehmerzahl ist begrenzt,
ausgenommen hiervon sind wöchentliche Gruppenangebote. Die
Hundeschule kann keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass der
Angebotsnehmer an entsprechenden Angeboten teilnehmen kann oder gar
ein Vertragsabschluss zustande kommt.
Es
gilt immer die aktuell vorliegende Einverständniserklärung nebst
Daten – Aufnahmebogen.
§
2 Vertragsabschluss
1.
bei Angeboten der Hundeschule ohne begrenzte Teilnehmerzahl
Die
Aufnahme an der Hundeschule erfolgt im Einzelfall je nach Absprache
ohne gesonderte Auftragsbestätigung. Die Hundeschule behält sich zu
jeder Zeit vor, eine Aufnahme - auch ohne Angabe von Gründen - zu
verweigern. Dieses berechtigt den Angebotsnehmer zu keiner Zeit zu
Ersatzansprüchen oder Aufwandsentschädigungen jeglicher Art.
Jederzeit ist es der Hundeschule möglich, die Teilnehmer in anderen
Gruppen unterzubringen, wenn dieses die Hundeschule als sinnvoll
erachtet. Der Vertrag gilt als zustande gekommen, sobald die
Hundeschule dem Angebotsnehmer die Möglichkeit gibt, bei den
einzelnen Gruppen, Gruppenausflügen etc. teilzunehmen. Mit Abschluss
des Vertrages bestätigt der Angebotsnehmer, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben, und dass er
diese in vollem Umfang anerkennt und akzeptiert. Die
Einverständniserklärung sowie der Daten – Aufnahmebogen gilt als
Grundlage.
2.
bei Angeboten der Hundeschule mit begrenzter Teilnehmerzahl
Anmeldungen
für Angebote der Hundeschule mit begrenzter Teilnehmerzahl sind
bindend für den Angebotsnehmer. Die Entscheidung zur Teilnahme
obliegt der Hundeschule. Für alle Angebote der Hundeschule mit
begrenzter Teilnehmerzahl gilt: die Aufnahme erfolgt nach Eingang der
einzelnen Anmeldungen. Der Vertrag gilt als zustande gekommen, sobald
die Hundeschule dem Angebotsnehmer die Möglichkeit gibt, bei diesen
Veranstaltungen teilzunehmen. Mit Abschluss des Vertrages bestätigt
der Angebotsnehmer, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur
Kenntnis genommen zu haben, und dass er diese in vollem Umfang
anerkennt und akzeptiert. Die Einverständniserklärung sowie der
Daten – Aufnahmebogen gilt als Grundlage.
§
3 Bezahlung
Gebühren
für Gruppen und gruppenübergreifende bzw. gruppeninterne
zusätzliche Veranstaltungen jeglicher Art, die nach Stunden
abgerechnet werden, sind am Veranstaltungstag rein netto in bar
zahlbar. Die Hundeschule behält sich vor, Vorauskasserechnungen zu
stellen. Die monatlichen Gebühren für die wöchentlichen
Gruppenstunden sind jeweils monatlich im voraus spätestens bis zum
3. Werktag eines jeden Monats zu leisten - per Bankeinzug mit 2 %
Nachlass, in bar rein netto oder per Überweisung rein netto auf das
Konto bei der KSK Melle, Kto.-Inh.: Sabine Zoglauer, IBAN: DE41 2655
2286 0000 8498 77, BIC: NOLADE21MEL.
Grundsätzlich
sind Gebühren für Kurse, Seminare etc. sofort per Überweisung rein
netto zahlbar nach Eingang der Auftragsbestätigung, spätestens
jedoch 2 Wochen vor Beginn dieser Veranstaltungen. Sind Zahlungen in
monatlichen Raten möglich und mündlich abgesprochen, wird diese
Zahlungsweise gesondert auf der entsprechenden Auftragsbestätigung
vermerkt. Grundsätzlich sind diese rein netto zahlbar, die
Fälligkeit ist der entsprechenden Auftragsbestätigung oder
Ausschreibung zu entnehmen.
Bei
Bezahlung per Bankeinzug gilt grundsätzlich: der Teilnehmer hat
dafür Sorge zu tragen, dass das zu belastende Konto über
ausreichende Deckung verfügt. Etwaige Rückbuchungskosten - egal aus
welchem Grunde - sind vom Teilnehmer zu tragen (derzeit Euro 5,00).
Für
die Gebühren gilt immer die aktuelle Vereinbarung zur Zahlung des
monatlichen Teilnehmerbeitrages.
§
4 Rücktrittsrecht
1.
bei Angeboten der Hundeschule ohne begrenzte Teilnehmerzahl
Sowohl
der Teilnehmer als auch die Hundeschule können jederzeit vom
Rücktrittsrecht des Vertrages Gebrauch machen. Dieses kann seitens
des Teilnehmers mündlich, schriftlich oder stillschweigend erfolgen.
Eine Angabe von Rücktrittsgründen ist nicht erforderlich. Die
Hundeschule kann jederzeit - auch während einer Veranstaltung - ohne
Angabe von Gründen vom Rücktrittsrecht des Vertrages Gebrauch
machen. Dieses kann seitens der Hundeschule mündlich oder
schriftlich erfolgen.
Beiträge,
die bereits im voraus geleistet wurden, werden nicht zurückerstattet
- auch nicht anteilig.
2.
bei Angeboten der Hundeschule mit begrenzter Teilnehmerzahl
Die
Hundeschule kann jederzeit - auch während einer Veranstaltung - ohne
Angabe von Gründen vom Rücktrittsrecht des Vertrages Gebrauch
machen. Der Rücktritt kann in jeglicher Form und zu jeglicher Zeit
erfolgen. Evtl. bereits geleistete Zahlungen durch den Teilnehmer
werden von der Hundeschule nicht zurückerstattet. Geltendmachen von
Stornierungskosten seitens des Teilnehmers sind zu keiner Zeit
möglich. Auch besteht hierbei zu keiner Zeit die Möglichkeit,
Schadensersatzansprüche oder sonstige Entschädigungen gegen die
Hundeschule - in jeglicher Form - geltend machen zu können.
Desweiteren bleiben etwaige Terminänderungen sowie Änderungen der
Lehrgangsleitung und des Veranstaltungsortes (bis 20 km) der
Hundeschule vorbehalten und berechtigen nicht zum Rücktrittsrecht
seitens des Teilnehmers.
Sollte
der Grund für den evtl. Gebrauch des Rücktrittsrechtes seitens der
Hundeschule durch das Ausfallen eines angebotenen Kurses etc. gegeben
sein, ist die Hundeschule nicht verpflichtet, einen Alternativtermin
oder ein Alternativangebot zu benennen.
Der
Teilnehmer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom
Rücktrittsrecht des Vertrages Gebrauch machen. Zur Feststellung des
Rücktrittsdatums hat der Rücktritt in jedem Falle schriftlich zu
erfolgen. Hierbei gilt das Datum des Eingangs des entsprechenden
Rücktrittsschreibens bei:
Die
flexible Hundeschule, Inh.: Sabine Zoglauer, Schützenstraße 50, 49201
Dissen aTW.
Bei
Gebrauchmachen des Rücktrittsrechtes seitens des Teilnehmers ist die
Hundeschule berechtigt, Stornierungskosten zu berechnen. Diese sind
zahlbar per Überweisung oder in bar und sind sofort nach
Rechnungsstellung rein netto zahlbar. Die Höhe der
Stornierungskosten setzt sich wie folgt zusammen:
Bei
Rücktritt bis 3 Wochen vor Kursbeginn:
10
% des Brutto-Teilnahmebetrages
Bei
Rücktritt bis 2 Wochen vor Kursbeginn:
15
% des Brutto-Teilnahmebetrages
Bei
Rücktritt bis 1 Woche vor Kursbeginn:
20
% des Brutto-Teilnahmebetrages
Bei
Rücktritt bis 6 Tage vor Kursbeginn:
50
% des Brutto-Teilnahmebetrages
Sollte
der Teilnehmer nicht zum Kurs erscheinen, wird der geleistete
Teilnahmebetrag nicht zurückerstattet, auch nicht antlg. Alle
Gebühren zum Rücktrittsrecht sind zahlbar rein netto sofort nach
Rechnungsstellung.
§
5 Ausschluss von Teilnehmern
Die
Hundeschule behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, Teilnehmer von
den einzelnen Angeboten der Hundeschule auszuschließen, auch
unbegründet. Dem Ausschluss hat der Teilnehmer umgehend Sorge zu
tragen.
§
6 Haftungsausschluss
Seitens
der Hundeschule:
Die
Hundeschule ist lediglich für Schäden haftbar, die diese
vorsätzlich und grob fahrlässig zu verschulden hat. Die Höhe des
Schadensfalles richtet sich je nach Umfang der einzelnen
Beschädigungen, höchstens jedoch bis zu der Höhe, die seitens der
Betriebs-Haftpflichtversicherung anerkannt ist. Zur Begleichung von
Sachschäden bleibt der Hundeschule unbenommen für diese beschädigte
Sache einen entsprechenden Ersatz zu sorgen, der die Schadenshöhe
abdeckt. Es besteht Haftungsausschluss für jegliche durchgeführte
Vertragsbestandteile seitens der Hundeschule.
Seitens
des Teilnehmers:
Die
Teilnehmer haften für jegliche Schäden, die sie oder ihr/e Tier/e
herbeigeführt haben in vollem Umfang, sowohl bei Personen- als auch
Sachschäden. Ersatzlieferungen für beschädigtes Eigentum der
Hundeschule erfolgen durch die Hundeschule - mit entsprechender
Rechnungsstellung. Der darauf angegebene Rechnungsbetrag ist sofort
rein netto nach Rechnungsstellung fällig. Für alle anderen Schäden
gilt: der Schadensverursacher kommt in voller Höhe für jegliche
Schäden umgehend auf. Durch das Akzeptieren und von der
In-Kenntnis-Setzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bestätigt jeder Teilnehmer, dass eine Privathaftpflicht besteht, und
im Falle von der Haltung eines / mehrerer Hunde/s eine entsprechende
Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sollte dies nicht mehr gegeben
sein – aus welchen Gründen auch immer – ist dies der Hundeschule
unverzüglich mitzuteilen. Eltern haften für ihre Kinder, auch dann
wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind - aus welchen
Gründen auch immer.
§
7 Impfungen, Gesundheit und LHundG NRW:
Durch
das Akzeptieren und von der In-Kenntnis-Setzung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bestätigt jeder Teilnehmer, dass der
Impfschutz für seine/n Hund/e, der/die an Aktivitäten der
Hundeschule teilnimmt/teilnehmen, gegeben ist. Hierfür hat jeder
Teilnehmer selber Sorge zu tragen, sowie auch für das Weiterführen
des Impfschutzes (gem. Einverständniserklärung). Sollte das
Weiterführen – aus welchen Gründen auch immer – nicht gegeben
sein, so ist dies der Hundeschule unverzüglich und noch vor der
nächsten Teilnahme schriftlich mitzuteilen. Für alle
Veranstaltungen und Angebote der Hundeschule gilt, dass es sich
hierbei nur um welche für physisch und psychisch gesunde Hunde
handelt. Zudem hat jeder Teilnehmer die steuerliche Anmeldung
seines/r Hunde/s eigenständig vorzunehmen und der entsprechenden
Behörde den erforderlichen Sachkundenachweis vorzulegen.
Noch
vor Aufnahme hat jeder Teilnehmer dafür Sorge zu tragen, dass sein
Tier kurz vorher auf Endoparasiten behandelt wurde. Die weitere
Behandlung ist nach Rücksprache mit dem Haustierarzt lückenlos und
eigenständig fortlaufend weiter zu führen.
Den
gesetzlichen, behördlichen, gemeinde- und/oder bundesweiten
Bestimmungen ist Folge zu leisten. Hierzu gehört z. B. auch, dass
sich jeder Teilnehmer eigenverantwortlich selber über eine etwaige
Leinenpflicht informiert und der Umsetzung zu jeder Zeit Sorge trägt.
Evtl. entstandene Bußgelder sind durch den Teilnehmer selber zu
begleichen.
§
8 Garantieleistungen
Garantieleistungen
in jeglicher Art und in jeglicher Form werden zu keiner Zeit seitens
der Hundeschule geleistet. Die Arbeit erfolgt mit und an
individuellen Lebewesen, dementsprechend bestehen zu keiner Zeit
Garantieansprüche jeglicher Art seitens der Teilnehmer.
§
9 Datenschutz
Teilweise
werden Fotos oder Tonband-/Videoaufnahmen seitens der Hundeschule
oder aber auch seitens der Teilnehmer gemacht. Sollte ein Teilnehmer
der Veröffentlichung in jeglicher Form nicht zustimmen, ist dieses
schriftlich zu vermerken. Ansonsten sind diese Fotos und Aufnahmen
für jegliche Verwendung freigegeben. Der Teilnehmer erklärt sich
damit einverstanden, dass persönliche Daten
archiviert und gespeichert werden, die Weitergabe an Dritte erfolgt
nur nach vorheriger Absprache im gegenseitigen Einvernehmen, mit
Ausnahme des Tierbestandsbuches. Auf Verlangen ist die Hundeschule
verpflichtet, dieses Behörden zur Einsicht auszuhändigen. Das
Tierbestandsbuch wird auf Basis der Einverständniserklärung und des
Daten – Aufnahmebogens geführt. Die Hundeschule wird
amtstierärztlich überwacht.
§
10 Grundlage gesetzlicher Bestimmungen
Für
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde das HGB zu Grunde
gelegt. Sollte eine Klausel nicht wirksam sein, bleiben alle anderen
Paragraphen oder Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
davon unberührt.
Stand:
Dezember 2022
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